Als gemeinnütziger Verein, der von der Erzdiözese München unterstützt und begleitet wird, anerkennen wir die Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenzen.
Darüber hinaus hat sich der Verein zur Regelung des Alltags im Verein das folgende verbindliche Schutzkonzept gegeben:
Schutzkonzept zur Vermeidung von Grenzverletzungen, sexuellen Grenzüberschreitungen und strafrechtlich relevanter sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende gegenüber Betreuten in den Wohngemeinschaften und in der aufsuchenden Hilfe beim nächtlichen Tee-Ausfahren des Vereins Schwestern und Brüder vom hl. Benedikt Labre e.V.
Gründungsidee und Werte
„Der Gedanke „Schwestern und Brüder vom hl. Benedikt Labre“ umfaßt alle Menschen, die mit uns in unseren Häusern wohnen, sowie alle Menschen, die auf der Straße leben. Wir versuchen, mit den Verlassensten, mit den Ärmsten der Armen, wie in einer großen Familie zu leben.“ (Walter Lorenz, Lebensordnung des Vereins)
Aus dieser Idee heraus wurde der Verein „Schwestern und Brüder vom hl. Benedikt Labre e.V.“ 1986 von Walter Lorenz gegründet, der ein Jahr zuvor, am 3. April 1985, durch Hilfe des Katholischen Männerfürsorgevereins und der Erzdiözese München und Freising eine erste Wohngemeinschaft für obdachlose Menschen beziehen konnte.
Durch das Konzept „wie in einer großen Familie zu leben“ unterscheidet sich der Verein in wesentlichen Punkten (Größe, Kapazität der Aufnahme, Räumlichkeiten, Regeln, Tagesablauf, familiärer/freundschaftlicher Umgang von Mitarbeitenden und Betreuten statt Mitarbeiter/Klienten-Verhältnis) vom Katholischen Männerfürsorgeverein mit seinen unterschiedlichsten Einrichtungen und Diensten für Obdachlose. Daher wird im Verein Benedikt Labre besonders großer Wert auf ein gesundes Verhältnis von Nähe und Distanz im Miteinander gelegt. Die Regeln, die dazu im Verein bestehen, werden jedem neuen Mitarbeitenden dargelegt und immer wieder in Gesprächen erklärt. Gleichzeitig werden diese auch z.T. mit den Mitbewohnern besprochen, um Verhaltensweisen sowie die Durchführung von Anweisungen durch Mitarbeitende gegenüber den Betreuten diesen deutlich und transparent zu machen, Irritationen zu vermeiden, Privatsphäre zu schützen und trotzdem die durchaus notwendige Kontrolle (Zimmer, Hygiene, Alkohol, etc.) zu gewährleisten.
Dies ist ein laufender Prozeß und nie abgeschlossen. Offenheit auf beiden Seiten, das Äußern von Wünschen, aber auch die Beschwerde von Betreuten gegenüber Mitarbeitenden hat in diesem Prozeß immer schon seinen wichtigen Platz. Hinhören, Hinschauen, Schwierigkeiten erspüren, ihnen nachgehen und sie ansprechen, ist daher auch ein wichtiger Teil der Tätigkeit der Mitarbeitenden.
Sowohl die Etablierung der Wohngemeinschaften für Obdachlose als auch die Gründung des Trägervereins waren von Anfang an explizit auf den Werten der christlichen Glaubens- und Lebenshaltung der Mitarbeitenden aufgebaut. Die Würde des jeweils Anderen ist das schützenswerte Gut schlechthin und erfordert Respekt im gegenseitigen Miteinander in allen Lebenssituationen. „In einer Welt, in der die Schwachen und Wehrlosen immer mehr an den Rand gedrängt werden, wollen wir hier im Haus versuchen, die Liebe, die Gott uns beständig schenkt, weiter zu schenken, um in unseren Freunden das aufblühen zu lassen, was lange verschüttet war – das Angenommensein trotz der Schwachheit. …. Den tiefen Wert, den jeder Mensch vor Gott besitzt und der unseren Freunden verloren gegangen ist, versuchen wir im täglichen Miteinander wieder gemeinsam zu finden.“ (Walter Lorenz, Faltblatt „Unser Leben …“, 1985)
In diesem täglichen Miteinander muß es Regeln geben, die das Zusammenleben ermöglichen und möglichst konfliktfrei machen, die aber vor allem auch den Betreuten den nötigen Schutz vor eigenmächtigem und willkürlichem Handeln sowie vor Übergriffigkeiten seitens der Mitarbeitenden bieten. Andererseits müssen die Mitarbeitenden den nötigen Spielraum haben, das Konzept des Vereins im Alltag umzusetzen. Dies ist oft – gerade in unserer Nicht-Heim-Situation – eine Gradwanderung. Um Schäden und innere Verletzungen bei den Mitbewohnern zu vermeiden, sind die Mitarbeitenden angehalten, die Alltagsregeln zwar klar, aber immer behutsam und wohlwollend und mit dem nötigen Respekt vor der Würde des Gegenübers anzuwenden. Dazu werden im Vorfeld immer wieder Gespräche im Team geführt, Vorgehensweisen oder Ausnahmen abgesprochen, damit sie dann auch den Mitbewohnern verständlich vermittelt werden können.
Die nachfolgenden Regeln sind verbindliche Vorgaben für alle Mitarbeitenden und Hilfestellung für die besondere Situation in unseren Wohngemeinschaften.
Schutzvereinbarungen
Die folgenden Vereinbarungen stellen eine Dienstanweisung für alle Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich, Studenten, Praktikanten, etc.) im Verein dar und werden von diesen durch Unterschrift als verbindlich akzeptiert.
Die Vereinbarungen sind Teil des Schutzkonzeptes des Vereins gegenüber Betreuten in den Wohngemeinschaften und bei der aufsuchenden Hilfe durch das nächtliche Teeausfahren des Vereins. Sie können ggf. verändert und weiterentwickelt werden.
Die Vereinbarungen sind in weitgehenden Teilen von denen des Katholischen Männerfürsorgevereins übernommen und darüber hinaus entwickelt worden unter Berücksichtigung der vereinsspezifischen Besonderheiten und Gegebenheiten sowie der der Gründung zugrunde liegenden Idee und des Konzeptes des Vereins Benedikt Labre. Der Katholische Männerfürsorgeverein hat durch Herrn Mittermeier (Vorstand) seine professionelle Hilfe zugesagt, sollte in unserem Verein möglicherweise gravierendes Fehlverhalten von Mitarbeitenden auftreten.
1. Keine Privatgeschenke an Mitbewohner oder Freunde von der Straße
Geschenke werden prinzipiell nicht im Namen von einzelnen Mitarbeitenden, sondern nur im Namen des Vereins geschenkt. Allen Beteiligten ist klar, daß ein Geschenk zu nichts verpflichtet. Private Darlehen sind untersagt.
2. Keine privaten Kontakte zu einzelnen Mitbewohnern oder Freunden von der Straße
Aus der o.g. Personengruppe werden nicht Einzelne in den Privatbereich der Mitarbeitenden (Wohnung, Haus, Garten, Auto, etc.) mitgenommen. Eine Ausnahme kann möglich sein, wenn Mitarbeitende die Gruppe insgesamt zu einem kleinen Fest in Haus oder Garten einlädt und noch weitere Mitarbeitende dabei sind. Dadurch wird der nicht-private Charakter deutlich gemacht.
Private Treffen mit einzelnen Betreuten an anderen Orten, wie Restaurant, Café, etc., sind ebenfalls unzulässig. Werden mehrere Betreute aus den Gruppen eingeladen, ist immer der nicht-private, offizielle Charakter dieser Treffen deutlich betont.
Kontakte über private Telefon-/Handynummern sowie in den sozialen Medien sind nicht erlaubt.
Private Informationen zur eigenen gelebten Sexualität und zu Liebesbeziehungen werden seitens der Mitarbeitenden gegenüber den betreuten Menschen nicht weitergegeben.
Fragen zu Liebe und Sexualität werden auf neutralem Boden und auf einer professionellen Ebene mit der nötigen Zurückhaltung und Ehrlichkeit beantwortet.
3. Nutzung von Medien
Für die Aufnahme und Speicherung von Daten (Schriftstücke, Fotos, etc.) werden grundsätzlich Geräte und Medien des Vereins verwendet. Sofern in Ausnahmefällen aus besonderem Grund auf privaten Geräten für dienstliche Zwecke Aufnahmen angefertigt werden, sind diese unverzüglich auf dienstliche Geräte zu übertragen und auf den privaten Geräten zu löschen.
4. Vertraulichkeiten im Umgang
Mitarbeitende teilen mit den Mitbewohnern/Freunden von der Straße keine Geheimnisse. Alle Absprachen können/müssen immer öffentlich gemacht werden. Es gibt keine Vertraulichkeiten zwischen einzelnen Mitbewohnern und Mitarbeitenden.
5. Sprache
Gerade in der Sprache zeigen sich Respekt und Würde gegenüber dem Anderen. Es werden grundsätzlich keine Kosenamen/Spitznamen in der gegenseitigen Anrede benutzt. Insgesamt wird auf eine wertschätzende Sprache geachtet. Abwertende Aussagen zur Person (Äußeres, Auftreten, Verhalten) ist untersagt sowohl von Seiten der Mitarbeitenden als auch von Seiten der Betreuten. Ebenso ist es verboten, mit einem Betreuten über die Eigenheiten eines anderen zu sprechen – sei es Mitbewohner oder Mitarbeitender.
6. Gespräche mit Mitbewohnern
Sind klärende Gespräche über Probleme mit Einzelnen, persönliche oder die Wohngemeinschaft betreffende, nötig, werden diese möglichst von mindestens zwei Mitarbeitenden geführt. Die Gespräche finden immer in öffentlich zugänglichen Diensträumen, aber bei geschlossener Tür, statt, nie in Privaträumen. Kann solch ein Gespräch aus bestimmten Gründen nur von einer Person aus dem Mitarbeiter-Team geführt werden, gilt das gleiche Vorgehen.
Der offizielle Charakter des Gesprächs wird durch deutlichen Abstand bei der Sitzordnung klar gemacht. Es wird eine klare, aber verständnisvolle Sprache angewandt, in bestimmten Situationen notwendig werdendes Trösten darf nur durch Worte erfolgen, nicht durch Berührung.
7. Schulungen
Für Schulungen der Mitarbeiter wird eine Zusammenarbeit mit dem Verein Amyna e.V. angestrebt, um in Zukunft entsprechende Schulungen in unseren Räumen vornehmen zu lassen.
8. Ansprechpartner für Beschwerden
Ansprechpartner bei Beschwerden und Präventionskoordinator für unsere Freunde von der Straße: Herr Gerhard Huber und in Vertretung Herr Thomas Stark.
9. Transparenz und Einigkeit im Handeln
Soll von einem Punkt der Schutzvereinbarungen abgewichen werden – oder ist dies schon geschehen – ist dies im Team bzw. mit der Leitung abzusprechen, die Gründe sind dabei ausführlich von den unterschiedlichen Standpunkten heraus zu diskutieren. Grundsätzlich muß den Mitbewohnern und den Freunden von der Straße gegenüber deutlich gemacht werden, daß alle Mitarbeitende an einem Strang ziehen und dadurch
nicht Einzelne auf eine bestimmte Seite gezogen werden bzw. hintergangen werden können.
München, 1.10.2022
Annegret Gehrke – 1. Vorsitzende